Sehr geehrte  Stadtverwaltung Jena,

hiermit lege ich Einspruch gegen die Allgemeinverfügung https://rathaus.jena.de/sites/default/files/2021-12/49.1_21.pdf ein.

Begründung:

Die von Ihnen zitierte Quelle ist ein Skandal deutscher Wissenschaftsgeschichte [Lange M, Monscheuer O: Spreading the Disease: Protest in Times of Pandemics, 08.02.2021]. Dazu äußert Statistik-Professor Walter Krämer: „Die angeblich 21.000 Mehrinfektionen sind nicht im wahren Leben tatsächlich beobachtet worden, sondern das Artefakt eines statistischen Modells.” Der Mathematiker Prof. Rießinger bewertet dieses Diskussionspapier als „statistisch verbrämte Propaganda“.
Experten zerpflücken Studie über Querdenken-Demos.

In Ihrer zweiten Quelle zitieren Sie einen Review Artikel [Hemmer CJ, Hufert F, Siewert S, Reisinger E: Protection from COVID-19—the efficacy of face masks, Deutsches Ärzteblatt International 2021; 118: 59–65, DOI: 10.3238/arztebl.m2021.0119]. In diesem werden experimentelle Studien zitiert, teilweise in Innenräumen, die keinerlei epidemiologische Schlüsse erkennen lassen. Zahlreiche Gegenbeweise wurden Ihnen bereits zugestellt und können hier https://initiative-info.de/?s=mask oder hier https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/covid-19-face-masks-community-first-update.pdf nachgelesen werden.

Die Behauptung „Die Bestimmungen der Thür-SARS-CoV-2-MaßnVO sind somit geeignet, weitere Infektionen zu unterbinden“ ist somit nicht nur unbewiesen, sondern sogar wissentlich widerlegt. Zudem ist das Unterbinden von Infektionen kontraproduktiv zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Diese lässt sich nach aktuellem Wissensstand am effektivsten mittels natürlicher Immunisierung der Nicht-Risikogruppen erreichen, wie die Vergleiche zu Schweden und Großbritannien zeigen.

Mit Ihrer amtlichen Bekanntmachung beschädigen Sie sowohl das Ansehen der Stadt Jena als Wissenschaftsstandort, als auch die freiheitliche Demokratie. Dieser erschreckende Einblick in die Qualitätsstandards der Corona-Krisenpolitik, demonstriert eindrucksvoll die Motivation der Proteste gegen diese.

In einer freiheitlichen Demokratie gilt immer, auch in einer Notstandssituation: „In dubio pro liberate“ (Im Zweifel für die Freiheit). Die sich aus Art. 8 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit sind für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend.

Mit freundlichen Grüßen

(Deutsche Post Sendungsnummer A0 038E 90E9 00 0000 0015)