Konsens für den gesellschaftlichen Zusammenhalt - Jena - Saale - Holzland

Kategorie: Polizeioberrat Rico Schimmel

Landespolizeiinspektion
Am Anger 30
07743 Jena

Widerspruch

Sehr geehrte  Stadtverwaltung Jena,

hiermit lege ich Einspruch gegen die Allgemeinverfügung https://rathaus.jena.de/sites/default/files/2021-12/49.1_21.pdf ein.

Begründung:

Die von Ihnen zitierte Quelle ist ein Skandal deutscher Wissenschaftsgeschichte [Lange M, Monscheuer O: Spreading the Disease: Protest in Times of Pandemics, 08.02.2021]. Dazu äußert Statistik-Professor Walter Krämer: „Die angeblich 21.000 Mehrinfektionen sind nicht im wahren Leben tatsächlich beobachtet worden, sondern das Artefakt eines statistischen Modells.” Der Mathematiker Prof. Rießinger bewertet dieses Diskussionspapier als „statistisch verbrämte Propaganda“.
Experten zerpflücken Studie über Querdenken-Demos.

In Ihrer zweiten Quelle zitieren Sie einen Review Artikel [Hemmer CJ, Hufert F, Siewert S, Reisinger E: Protection from COVID-19—the efficacy of face masks, Deutsches Ärzteblatt International 2021; 118: 59–65, DOI: 10.3238/arztebl.m2021.0119]. In diesem werden experimentelle Studien zitiert, teilweise in Innenräumen, die keinerlei epidemiologische Schlüsse erkennen lassen. Zahlreiche Gegenbeweise wurden Ihnen bereits zugestellt und können hier https://initiative-info.de/?s=mask oder hier https://www.ecdc.europa.eu/sites/default/files/documents/covid-19-face-masks-community-first-update.pdf nachgelesen werden.

Die Behauptung „Die Bestimmungen der Thür-SARS-CoV-2-MaßnVO sind somit geeignet, weitere Infektionen zu unterbinden“ ist somit nicht nur unbewiesen, sondern sogar wissentlich widerlegt. Zudem ist das Unterbinden von Infektionen kontraproduktiv zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Diese lässt sich nach aktuellem Wissensstand am effektivsten mittels natürlicher Immunisierung der Nicht-Risikogruppen erreichen, wie die Vergleiche zu Schweden und Großbritannien zeigen.

Mit Ihrer amtlichen Bekanntmachung beschädigen Sie sowohl das Ansehen der Stadt Jena als Wissenschaftsstandort, als auch die freiheitliche Demokratie. Dieser erschreckende Einblick in die Qualitätsstandards der Corona-Krisenpolitik, demonstriert eindrucksvoll die Motivation der Proteste gegen diese.

In einer freiheitlichen Demokratie gilt immer, auch in einer Notstandssituation: „In dubio pro liberate“ (Im Zweifel für die Freiheit). Die sich aus Art. 8 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit sind für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend.

Mit freundlichen Grüßen

(Deutsche Post Sendungsnummer A0 038E 90E9 00 0000 0015)


Demo

Sehr geehrte Herren,

am 20. November 2021 fand in Jena eine vollkommen friedliche Demonstration unter dem Motto: „Gegen jede Diskriminierung! 2G und 3G stoppen! Gleiches Recht für Alle!“ statt. Während dieser Kundgebung haben Polizisten in 6er Gruppen im schwarzen Vollanzug Atteste kontrolliert.

Folgendes passierte:

  • Personen des gleichen Haushaltes wurden angewiesen, sich getrennt voneinander aufzustellen.
  • Teilnehmer haben aufgrund dieser Drohkulisse verängstigt die Versammlungsfläche verlassen.
  • Einem Teilnehmer mit echtem Attest wurde willkürlich ein Platzverweis erteilt. Als er den Platzverweis schriftlich verlangte, wurde dieser zurückgenommen.
  • Ein Teilnehmer wurde bei der Kontrolle derart zu Boden gedrückt, dass er in der Folge ärztlich versorgt werden musste.
  • Eine Schweigeminute wurde per Lautsprecherdurchsage zum Tragen der Mund-Nase Bedeckung unterbrochen.
  • Das rechtswidrige Erstellen von Bildaufnahmen durch Gegendemonstranten wurde nicht unterbunden (Teilnahme an Demonstration ist keine Einwilligung zur Verwendung von Personenfotos).

Demgegenüber steht:

In einer freiheitlichen Demokratie gilt immer, auch in einer Notstandssituation: „In dubio pro liberate“ (Im Zweifel für die Freiheit). Der Nutzen von Abstands- und Maskenpflicht im Freien ist höchst zweifelhaft und steht damit im Widerspruch zu den Grundprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Die sich aus Art. 8 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit sind für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend. Diese wurde am 20. Nov 2021 jedoch unter dem Vorwand niederrangiger Ordnungswidrigkeiten massiv gestört.

Das behördliche Vorgehen erscheint insgesamt kaum angezeigt, um einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzutreten, wohl aber der freiheitlichen Demokratie. An dieser Stelle sei erwähnt, dass eine Diktatur ebenfalls eine relevante Krankheits- und Sterberate mit sich bringt.

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass ein großer Teil der hiesigen Bevölkerung diese Entwicklungsrichtung nicht befürwortet und freie Demonstrationen im Sinne des Grundgesetzes erwartet. Bewegt und Unbewegt. Laut und Leise.

Wir hoffen, mit dieser Information einen hilfreichen Beitrag zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung geleistet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Initiative für Information

ps: falls Sie die aktuelle Corona-Politik verteidigen möchten, dann haben Sie dazu die Möglichkeit im Team von Bodo Ramelow: https://initiative-info.de/wette.

(Postversand am 8. Dez 2021)

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