Konsens für den gesellschaftlichen Zusammenhalt - Jena - Saale - Holzland

Monat: November 2021

Gleichheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Aushebung des Gleichheitsprinzips einen Bruch mit einem ethischen Grundprinzip bedeutet, das zum letzten Mal zur Nazizeit außer Kraft gesetzt war: Die Aufhebung der Gleichheit.

Dazu schreibt Hald Welzer: „Die Ausschließung verläuft über die Definition, dass die auszuschließende Gruppe an sich, und das heißt: jedes ihrer Mitglieder, eine Bedrohung für das Wohlergehen und letztlich für die Existenz der Mehrheitsgesellschaft ist – die dann folgerichtig ihr Heil darin erblickt, diese als bedrohlich wahrgenommene Gruppe unschädlich zu machen und, in letzter Konsequenz, zu vernichten.

Deshalb geht allen Vernichtungsprozessen eine Definition einer bedrohlichen Gruppe voraus, und dieser Definition schließt sich eine beschleunigende soziale, psychologische, materielle und juristische Deklassierung an, die die zunächst nur behauptete Andersartigkeit der ausgeschlossenen Gruppe zunehmend in eine von den Zeitgenossen gestaltete und gefühlte Realität überführt.

(„Täter – Wie aus ganz normalen Menschen Massenmörder werden“, 2005, S. Fischer Verlag GmbH, ISBN: 3-10-089431-6)

Die gestaltete Realität in Form der 2G und 3G Regel bescheinigt diesem Prozess bereits ein fortgeschrittenes Stadium. Werden diese nicht umgehend und vollständig wieder aufgehoben, wird diese Gewaltspirale in Bälde nicht mehr aufzuhalten sein.

Wir hoffen, mit dieser Information einen hilfreichen Beitrag zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung geleistet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Initiative für Information

(Postversand am 5.11.2021)

Azubi

Sehr geehrter Justizminister, Wirtschaftsminister, Bildungsminister, Gesundheitsministerin, Innenminister und Ministerpräsident,

folgendes Schreiben liegt uns im Original vor:

„Aufgrund der geänderten Gesetzeslage des Landes Thüringen in Bezug auf die Corona-Pandemie müssen Beschäftigte bei einer öffentlichen Veranstaltung, die sich im gleichen Raum wie die anderen Veranstaltungsteilnehmer aufhalten, vollständigen Impfschutz oder möglicherweise einen gültigen PCR-Test besitzen.

Der Vorstand des […] hat den Intendanten beauftragt, dem Auszubildenden […] Folgendes mitzuteilen:

  1. Der Auszublendende lässt sich unverzüglich impfen und weist dies gegenüber seinem Arbeitgeber nach. Er wird bis zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes freigestellt bei Fortzahlung seiner Bezüge.
  2. Lässt sich der Auszubildende nicht impfen, wird der Ausbildungsvertrag unterbrochen, bis er entweder einen vollständigen Impfschutz nachweist oder sich die Gesetzeslange ändert.“

Wir möchten Ihnen in dieser Sache folgende Informationen zukommen lassen:

  1. Dieser sittenwidrige Vorgang stellt in der Sache eine Nötigung dar.
  2. Bei der Impfung handelt es sich um einen risikobehafteten und potentiell tödlichen Eingriff (z.B. Mallorca: 19-jähriger Deutscher spuckt Blut am Strand und stirbt – Probleme begannen nach der Impfung)
  3. Der Nürnberger Kodex verbietet aus medizinethischen Gründen jede „Form der Überredung oder des Zwanges“ zur Teilnahme an derartigen medizinischen Kampagnen.
  4. Eine Aufrechnung von Menschenleben gegen Menschenleben ist verfassungswidrig.
  5. Sollte der Auszubildende in Folge der Impfung zu Tode kommen, machen sich alle Beteiligten der (Beihilfe zur) Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
  6. Eine von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung geltend gemacht werden.

Aus wissenschaftlicher Sicht möchten wir folgendes hinzufügen:

  1. Die natürliche Immunität schützt deutlich besser als die Impfung Der Bundesrat anerkennt: Natürliche Immunität schützt besser als die Impfung
  2. Nach etwa sieben Monaten konnte beim Biontech Impfstoff „keine Wirksamkeit mehr festgestellt werden“, bei Astra Zeneca war die Impfwirkung sogar negativ Studie aus Schweden zeigt ebenfalls Rückgang bis zu negativer Impf-Wirksamkeit

Die natürliche Immunität, ggf unter Zuhilfenahme medizinischer Behandlung, stellt nach wie vor den vielversprechendsten Weg aus der Corona-Krise dar. Diesen zu unterlassen oder wie hier, sogar zu verhindern, vermindert die summarische Immunität in der Bevölkerung und bedeutet unterm Strich zusätzliche (Covid19-) Tote aufgrund der damit verbundenen Verschleppung des Problems.

Wir hoffen, mit dieser Information einen hilfreichen Beitrag zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung geleistet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Initiative für Information

(Postversand am 3.11.2021)

Universität

(Gastbrief vom 4.10.2021)

Sehr geehrter Staatssekretär Carsten Feller,

meine Tochter studiert an einer Thüringer Hochschule. Sie ist sehr verunsichert wegen der angekündigten 3G-Regel im jetzt beginnenden Semester. Aus persönlichen Gründen hat sie große Bedenken, ob sie die Corona-Impfung verträgt. Eine regelmäßige Testung würde aber auf die Dauer einen großen finanziellen und zeitlichen Aufwand erfordern. Meines Erachtens widerspricht das auch Art. 20 Thüringer Verfassung:

„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der freie und gleiche Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen wird nach Maßgabe der Gesetze gewährleistet.“

Außerdem besteht eine Maskenpflicht und alle KommilitonInnen, die geimpft sind (und das ist sicher die große Mehrheit), sind laut den Versprechen der Impfstoffhersteller zu über 90 % geschützt. Deshalb ist eine Testpflicht aus meiner Sicht nicht nötig.

Zum Vergleich: An den Thüringer Schulen wurden nach 2 Wochen sowohl die Maskenpflicht als auch die Testpflicht wieder eingestellt.

Ich schließe mich deshalb den Eltern an, die darum bitten, die 3G-Regel an den Hochschulen nicht anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

(Antwort vom 14.10.2021)

Haben Sie vielen Dank für ihr Schreiben vom 4. Oktober 2021 an Herrn Staatssekretär Feller, mit dem Sie Ihre Besorgnis über die zu erwartenden Kosten für die regelmäßige Testung Ihrer ungeimpften Tochter aufgrund der an den Thüringer Hochschulen geltenden 3G-Regel äußern. Herr Staatssekretär Feller hat mich gebeten, Ihnen zu anworten.

Zur Anwendung der 3G-Regel an den Hochschulen (nicht nur in Thüringen) möchte ich Ihnen mitteilen, dass diese unabdingbar ist, um nach drei weitgehend digital durchgeführten Semestern wieder einen Präsenzbetrieb an den Thüringer Hochschulen zu ermöglichen. Sie bietet einerseits den größtmöglichen Gesundheitsschutz für Studierende und Lehrende und trägt andererseits dazu bei, einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern. Der Studienbetrieb ist ein Bereich mit hoher Mobilität, da der Einzugsbereich von Lehrenden und Studierenden überregional ist und Lehrveranstaltungen und Hochschulprüfungen von einer wechselnden Zusammensetzung Studierender und Lehrender geprägt sind. Somit ist es im Hochschulbetrieb räumlich und organisatorisch nicht durchgängig möglich und zumutbar, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Ohne die 3G-Regel wären aufgrund der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten kapazitäre Einschränkungen von Präsenzveranstaltungen erforderlich, was für einzelne Studierende zu einem Ausschluss von Lehrveranstaltungen führen könnte. Um einen solchen Ausschluss zu verhindern und stattdessen einen möglichst umfassenden Präsenzbetrieb zu ermöglichen, hat sich die Thüringer Landesregierung – wie alle anderen Länder – für die Einführung der 3G· Regel an den Thüringer Hochschulen entschieden. Bezüglich der von Ihnen in Frage gestellten Verfassungsmäßigkeit möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach hiesiger Auffassung die 3G-Regel, die dem Schutz des Grundrechts auf Leben und Gesundheit dient, verfassungskonform ist und weder eine Diskriminierung bedeutet noch das Recht auf Bildung unzulässig beschneidet.

Das Wissenschaftsministerium hat gegenüber den Hochschulen die Erwartung formuliert, dass alle Thüringer Hochschulen mit Beginn des Wintersemesters ihren Studierenden die Möglichkeit einräumen, Selbsttests unter Aufsicht in der Hochschule bzw. am Hochschulort durchzuführen. Dafür stellen die Hochschulen den Studierenden mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Schnelltest zur Verfügung.

Bezüglich Ihrer Ausführungen zur Maskenpflicht möchte ich Sie darüber informieren, dass die §§ 6 und 22 ThürSARS-CoV-2-lfS-MaßnVO eine Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Maske für den Hochschulbereich nicht vorsehen; allerdings ist eine Maskenpflicht bei Unterschreitung des Mindestabstands angebracht und dementsprechend auch in allen Infektionsschutzkonzepten der Hochschulen enthalten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Böhmermann

Sehr geehrter  Jan Böhmermann,

bezugnehmend auf ihren Twitter-Tweet:

„If it looks like a Nazi, behaves like a Nazi and smells like a Nazi it probably is a ~KONSERVATIVER EINFACH NUR ENTTÄUSCHTER SACHSE AUS DEM LÄNDLICHEN RAUM DEM WIR ALS DEMOKRATEN ENTGEGEN KOMMEN MÜSSEN~!“

Auch wir sehen die aktuelle Entwicklung mit Besorgnis. Eine Gruppe unaufgeklärter und verängstigter Bürger betrachtet ihre eigene Angst als Rechtfertigung, andere Menschen zu diskreditieren, diskriminieren oder auf sonstige Art und Weise zu bekämpfen und sogar zu entrechten.

So wird mittlerweile in Deutschland anhand von biologischen Kriterien entschieden, wem welche Rechte zugestanden werden. In vielen Fällen muss sich die deklassierte Gruppe dem entwürdigenden Akt einer Körperverletzung unterziehen oder wird sogar gänzlich ausgeschlossen.

Die notwendige Angst wird mit einer angeblich drohenden epidemischen Notlage erzeugt und durch den Abbau von Krankenhauskapazitäten weiter verstärkt. Der Zwang zur Teilnahme an medizinischen Experimenten ist zurückgekehrt und der Gleichheitsgrundsatz ist abgeschafft: Die Aufhebung der Gleichheit.

Derartige Zustände herrschten hierzulande zuletzt, als die Nationalsozialisten regierten und wir begrüßen es außerordentlich, dass Sie sich offen gegen Naziattitüden stellen. Der Mut und das Rückgrat mit dem sie dem Aufkommen überwunden geglaubter Methoden entgegentreten, sind ebenso bewundernswert, wie Ihr Kampf für das Gehör berechtigter und dennoch unterdrückter Kritik.

In Zeiten in denen Grundrechte, das Abwehrmittel gegen den Faschismus schlechthin, wie ein alter Hut beiseitegelegt werden, stehen Sie als prinzipientreuer Verfechter freiheitlich demokratischer Werte wie ein Fels in der Brandung und erteilen Diskriminierung jedweder Art eine klare Absage.

Dafür und für Ihre stets differenzierten und fundierten Auseinandersetzungen möchten wir Ihnen danken. Unvergessen bleibt ihr Bericht zu den Gewinnern der Corona-Krise. Die großen Digitalkonzerne und Pharmaindustrie sind zwar leider durchgerutscht, kann ja mal passieren, aber wie Sie den Erlös von T-Shirt Verkäufen aufgedeckt haben, war sensationell.

Wir hoffen, mit dieser Information einen hilfreichen Beitrag zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung geleistet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Initiative für Information

(Postversand am 2.11.2021)

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