Sehr geehrter Landrat, Oberbürgermeister, Justizminister, Innenminister, Ministerpräsident und Bundeskanzlerin,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe §217 StGB als verfassungswidrig erklärt hat.

Die Verfassungsrichter begründeten dies mit dem hohen Rang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf autonome Selbstbestimmung. Lebensverlängerung ist demzufolge kein legitimer Grund zur Verletzung der persönlichen Autonomie.
Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ ist verfassungswidrig

Wir hoffen, mit dieser Information einen hilfreichen Beitrag zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung geleistet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Initiative für Information

(Postversand am 31. Mai 2021)