Sehr geehrter Landrat, Oberbürgermeister, Ministerpräsident, Bildungsminister, Gesundheitsminister und Bundeskanzlerin,

hiermit möchten wir sie darüber informieren, dass die Covid-19-Impfstoffe nur bedingt zugelassen worden sind und abschließende Studien ausstehen. Bei keinem dieser Impfstoffe sind Informationen zu Kanzerogenität, Wechselwirkungen mit Medikamenten als auch sonstige mittel- und langfristige Nebenwirkungen bekannt. Das zeigen die jüngsten Vorfälle eindrucksvoll:
Veränderte Menstruation nach Corona-Impfung – Berichte über starke Blutungen und Krämpfe
Die norwegischen Gesundheitsbehörden stoppen den Einsatz des AstraZeneca-Impfstoffs endgültig. Das Risiko, den Nebenwirkungen zu erliegen wurde als höher eingeschätzt als das Risiko, an Covid zu sterben

Die Covid-19-Impfstoffe basieren auf völlig neuartigen Wirkmechanismen, die in dieser Breite noch nie bei Menschen eingesetzt wurden. Für klinische Studien dieser Art gilt der Nürnberger Kodex, um unethische Menschenversuche zu verhindern:

Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt,

dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben;

dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen;

dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.

Nürnberger Kodex (1947)

Weiterhin ist das Heilmittelwerbegesetz zu beachten.

Wir hoffen, mit dieser Information einen hilfreichen Beitrag zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung geleistet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Initiative für Information

(Postversand am 5. Mai 2021)